AGB
Allen Fortbildungs- und Veranstaltungsangeboten im Rahmen des offenen Jahresprogramms sowie behördenspezifischen Maßnahmen liegen die nachfolgenden Bedingungen zugrunde.
Geschäftsbedingungen für offene Veranstaltungen
Stand: 01.06.2018
Teilnehmerinnen und Teilnehmer
Das Seminarangebot der Fortbildungsakademie des Ministeriums des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen in Herne (FAH) richtet sich in erster Linie an Beschäftigte des Landes. Im Rahmen vorhandener Kapazitäten berücksichtigt die FAH auch Anmeldungen aus anderen Bereichen des öffentlichen Dienstes und von Externen.
Anmeldung
Für Bedienstete des Landes NRW sind die Seminare der FAH dienstliche Veranstaltungen. Die Anmeldungen sind von den Behörden und Einrichtungen an die FAH zu richten. Anmeldungen sind jederzeit möglich und sollten sechs Wochen vor Seminarbeginn eingegangen sein. Für Kurzentschlossene bieten wir unser Last Minute-Angebot im Online-Buchungssystem.
Anmeldewege
Behörden und Einrichtungen der Landesverwaltung NRW melden Teilnehmende über das Online-Buchungssystem.
Zulassungskriterien
- Grundsätzlich nach dem Eingangsdatum
- Beschäftigte mit Schwerbehinderungen werden vorrangig berücksichtigt
- Meldet eine Behörde oder Einrichtung mehrere Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu einem Seminar an, werden die bei der Anmeldung angegebenen Prioritäten bei der Auswahl berücksichtigt.
- Beschäftigte aus der Landesverwaltung, die mangels eines Teilnahmeplatzes durch die FAH zu einem früheren Termin desselben Themas abgelehnt wurden, werden bei frühzeitiger Anmeldung bevorzugt berücksichtigt.
- Die FAH behält sich vor, die Seminargruppen so zu organisieren, dass dem Auftrag der ressortübergreifenden Fortbildung Rechnung getragen wird.
Seminarpreis
Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, deren Dienstherr das Land NRW ist, sind die Veranstaltungen des Jahresprogramms kostenfrei. Seminare, die auch für Landesbedienstete kostenpflichtig sind, werden im Online-Buchungssystem mit einem Stern (*) gekennzeichnet. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, deren Dienstherr das Land NRW ist, erhalten einen Rabatt von 20% auf den ausgewiesenen Seminarpreis. Der im Internet angegebene Seminarpreis wird fällig für Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die nicht der Landesverwaltung NRW angehören.
Einladungen/Absagen
Einladungen und Absagen erfolgen rechtzeitig vor Seminarbeginn in der Regel per E-Mail an die bei der Anmeldung angegebene E-Mail-Adresse. Bei Absagen wegen Überbuchung einer Veranstaltung versuchen wir die Betroffenen so rechtzeitig zu informieren, dass Sie sich noch anderweitig orientieren können.
Tagungsstätten
Unsere Veranstaltungen finden vornehmlich in der Akademie Mont-Cenis in Herne statt. In Ausnahmefällen führen wir Seminare in angemieteten Tagungsstätten durch. Die Kosten für Unterkunft (Einzelzimmer) und Verpflegung werden von der FAH übernommen. Wenn besondere Vorkehrungen (zum Beispiel Diätverpflegung oder ähnliches) zu treffen sind, bitten wir um rechtzeitige Mitteilung. Etwaige Nebenkosten wie Telefonbenutzung, Getränke und weitere sind von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern zu tragen.
Teilnahmebescheinigungen
Nach Abschluss der Veranstaltung stellt die FAH eine Teilnahmebescheinigung aus, wenn mindestens 80% des Seminars besucht wurden.
Beschäftigte mit Schwerbehinderungen
Die Akademie Mont-Cenis ist barrierefrei. Es stehen unter anderem behindertengerecht ausgestattete Zimmer zur Verfügung. Die Behörden und Einrichtungen werden gebeten, uns mit der Anmeldung entsprechend zu informieren und mitzuteilen, welche Maßnahmen ggf. durch die FAH zu treffen sind. Bei der Zulassung zu Seminaren werden Beschäftigte mit Schwerbehinderungen bevorzugt berücksichtigt. Wir bemühen uns, bei der Auswahl externer Tagungsstätten den Anforderungen für Menschen mit Schwerbehinderungen gerecht zu werden.
Datenschutzbestimmungen
Für die Durchführung der Fortbildungen ist es erforderlich, die bei der Anmeldung erfassten personenbezogenen Daten elektronisch zu speichern und an die anderen Kursteilnehmenden sowie an den Dozenten oder die Dozentin durch Nutzung der Lernplattform der FAH weiterzugeben. Mit der Anmeldung erklären sich die Kursteilnehmenden mit dieser Speicherung und Weitergabe einverstanden. Ohne diese Einwilligung ist die Teilnahme an Seminaren nicht möglich. Auf unserer Webseite können Sie die aktuellen Datenschutzbestimmungen einsehen.
Vorbehalt
Die Fortbildungsakademie behält sich vor, die angegebenen Preise und die Geschäftsbedingungen auch während des Jahres zu ändern. Gültig sind jeweils der zum Zeitpunkt der Anmeldung in der Internetausgabe (www.fah.nrw.de) ausgewiesene Seminarpreis und die dort angegebenen Geschäftsbedingungen.
Geschäftsbedingungen für behördenspezifische Veranstaltungen
Stand: 07.03.2023
Die Fortbildungsakademie führt neben den Seminaren des offenen Jahresprogramms auch Seminare durch, die speziell für bestimmte Behörden oder Zielgruppen konzipiert werden. Die Kosten für die Seminare werden der Auftrag gebenden Behörde (Auftraggeberin) in Rechnung gestellt.
Fristen
Wir benötigen eine Vorbereitungszeit, um ein behördenspezifisches Seminar zu konzipieren, mit der Auftraggeberin/dem Auftraggeber, der Dozentin/dem Dozenten abzustimmen und eine geeignete Tagungsstätte auszuwählen. Anfragen, die mit einer Buchung einer externen Tagungsstätte verbunden sind, können nur bearbeitet werden, wenn der Wunschtermin mindestens 12 Wochen nach der Anfrage liegt. Wenn keine Tagungsstätte gebucht werden muss, sind gegebenenfalls auch kürzere Vorlaufzeiten möglich. Ausnahmen gelten für Krisen und Konfliktmoderationen, die schnellstmöglich bearbeitet werden.
Angebot
Die Fortbildungsakademie erstellt vor der Durchführung des Seminars ein entsprechendes Angebot. Das Angebot enthält Aussagen zum Inhalt des Seminars und zu den vorgesehenen Dozentinnen und Dozenten sowie zu den Kosten für Unterkunft und Verpflegung der Teilnehmenden und Honorar- und Reisekosten der Dozentin/des Dozenten.
Annahme
Ein Seminar kann nur durchgeführt werden, wenn es von der beauftragenden Behörde angenommen wird. Im Angebotsschreiben ist eine Frist für die Angebotsannahme genannt. Wird das Angebot innerhalb der Frist angenommen, kommt die Vereinbarung zu den im Angebot genannten Konditionen zustande. Verstreicht die Frist ohne Rückmeldung gibt die Fortbildungsakademie die für die vorgesehenen Reservierungen für das Tagungshaus und die Dozentinnen und Dozenten wieder frei. Es müssen neue Termine mit den Dozierenden vereinbart und die Tagungsstätte gefunden werden. Sollte dieses nur mit Mehrkosten möglich sein, erstellt die Fortbildungsakademie ein neues Angebot.
Kosten
Das Seminar wird zu dem im Angebot genannten Angebotspreis von der Fortbildungsakademie durchgeführt. Nicht enthalten sind Kosten für im Vorfeld nicht kalkulierbare Mehrleistungen wie Vorgespräche oder sonstige Seminarnebenkosten. Vorgespräche oder andere Beratungsleistungen der Dozentin oder des Dozenten berechnen wir mit 120,00 Euro je Stunde zuzüglich Reisekosten. Seminarnebenkosten werden in voller Höhe in Rechnung gestellt.
Veränderungen/Absagen
Nach der Angebotsannahme schließt die Fortbildungsakademie Verträge mit Dozentinnen und Dozenten sowie Tagungsstätten. Bei Stornierung durch die Auftraggeberin bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn, müssen alle der Fortbildungsakademie durch die Absage entstehenden Kosten in voller Höhe getragen werden. Gleiches gilt bei allen grundlegenden Veränderungen am Seminar wie Seminardauer, Termine, Anzahl der Seminarteile etc. Bei Stornierung weniger als 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn wird der volle Seminarpreis berechnet. Bei der Berechnung der Stornogebühren werden folgende Leistungen berücksichtigt:
- Ausfallhonorare für Dozentinnen und Dozenten,
- Kosten für bereits erbrachte Leistungen von Dozentin oder Dozent wie Vorgespräche, Anreisen oder Seminarkonzeptionen.
- Seminarnebenkosten, zum Beispiel Ausfallkosten für die Anmietung von technischen Geräten, (Ausfall-)Honorare von Dolmetscherinnen und Dolmetschern, Lizenzkosten und ähnliches,
- Stornogebühren von Hotels für Seminarräume und Hotelzimmer,
- Verwaltungsgebühren der Fortbildungsakademie und
- Pauschalen für Seminar- und Hotelzimmerreservierungen in der Fortbildungsakademie, wenn die Nutzung der Räume für andere Seminare nicht mehr möglich ist.
Abrechnung
Soweit im Angebot nichts anderes angegeben ist, erfolgt eine Abrechnung für die Veranstaltung aus Ihrem Basiskonto oder dem Ihres Ressorts. Stehen Mittel im Basiskonto nicht zur Verfügung, erhalten Sie eine Rechnung. Für die Abstimmung mit der mittelverwaltenden Stelle sind die Kunden selbst verantwortlich. Die Abrechnungsart ist bei der Angebotsannahme anzugeben. Ein späterer Wechsel der Abrechnungsart ist in der Regel nicht möglich.
Online-Angebote
Sollen während eines Seminars digitale Werkzeuge der Auftraggeberin/des Auftraggebers eingesetzt werden, ist diese für die Einhaltung der technischen Rahmenbedingungen verantwortlich. Diese sind vor Angebotsannahme zu prüfen.