Zulassungskriterien Seminarplatz
Bei der Auswahl der Teilnehmenden beachten wir die gesetzlichen Vorgaben und unsere in den Geschäftsbedingungen festgelegten Kriterien.
Der Weg Ihrer Seminaranmeldung
Sie haben im Online-Buchungssystem das passende Seminar gefunden und alle Pflichtfelder ausgefüllt? Mit der Bestätigung „Buchen“ haben Sie diesen Antrag an Ihre Fortbildungsstelle weitergeleitet. Eine direkte Buchung bei der FAH ist nicht möglich. Unsere Auftraggeberin ist Ihre Behörde/Einrichtung, die Ihre Buchung an uns weiterleitet, wenn Ihr Antrag unterstützt wird. Daher müssen Sie parallel zur elektronischen Anmeldung das in Ihrer Behörde/Einrichtung vorgeschriebene Verfahren für Anträge auf Fortbildungen einhalten.
Ihre Fortbildungsstelle beteiligt die örtlichen Interessenvertretungen. Liegen die erforderlichen Zustimmungen vor, gibt sie die Anmeldung an die Fortbildungsakademie Herne weiter. Über diesen Vorgang werden Sie automatisch per Mail aus dem Online-Buchungssystem informiert. Bitte beachten Sie, dass das Verfahren in Ihrer Behörde einige Zeit in Anspruch nehmen kann.
Die Zulassungskriterien
Wir behalten uns vor, die Seminargruppen so zu organisieren, dass dem Auftrag der ressortübergreifenden Fortbildung Rechnung getragen wird. Die Teilnehmenden sollten aus verschiedenen Behörden kommen. Daneben werden folgende Kriterien berücksichtigt:
- Schwerbehinderungen: Beschäftigte mit Schwerbehinderungen werden vorrangig berücksichtigt, wenn die Teilnehmerinnen oder Teilnehmer nicht bereits zum Seminar eingeladen wurden.
- Warteliste: Beschäftigte aus der Landesverwaltung, die mangels eines Teilnahmeplatzes durch die FAH zu einem früheren Termin desselben Themas abgelehnt wurden, werden bei der Vergabe der Teilnehmerplätze bevorzugt berücksichtigt.
- Priorisierung der Behörde: Meldet eine Behörde oder Einrichtung mehrere Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu einem Seminar an, werden die bei der Anmeldung angegebenen Prioritäten bei der Auswahl berücksichtigt.
- Eingangsdatum: Ohne weitere Priorisierung wird das Eingangsdatum der Anmeldung durch Ihre Behörde/Einrichtung berücksichtigt.
Die Einladung zum Seminar erfolgt spätestens vier Wochen vor Seminarbeginn. Bei stark nachgefragten Veranstaltungen laden wir in der Regel früher ein, aber nie so früh, dass unsere Zulassungskriterien nicht greifen können. Den Status Ihrer Anmeldung können Sie auch im Online-Buchungsportal nachverfolgen.