Seminarbudget

Seminarbudget

Kosten, Konditionen, Abrechnung – wir geben Ihnen einen Überblick, wie die Fortbildungsangebote der FAH abgerechnet werden.

Das Format macht den Unterschied

Die FAH erhält aus dem Landeshaushalt Mittel zur Durchführung von ressortübergreifenden Fortbildungen für Beschäftigte des Landes. Aus diesen Mitteln werden zum einen die Seminare des offenen Jahresprogramms finanziert. Zum anderen ist ein Teil für die Durchführung behördenspezifischer Angebote vorgesehen. Daraus ergeben sich unterschiedliche Abrechnungsgrundlagen, abhängig vom gebuchten Veranstaltungsformat.

Abrechnung im Jahresprogramm

Soweit nicht anders ausgeführt, sind die im Seminarprogramm veröffentlichten Veranstaltungen für Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Landesverwaltung NRW kostenfrei.

Für Personen außerhalb der Landesverwaltung NRWs erfolgt eine Rechnungsstellung an die Meldestelle. Die aktuellen Konditionen finden Sie in unseren AGBs.

 

Abrechnung behördenspezifischer Angebote

Der Einkauf behördenspezifischer Maßnahmen oder kostenpflichtiger Seminare erfolgt über Basiskonten. Auf diese Weise ist gewährleistet, dass alle Ressorts und ihre nachgeordneten Behörden die Möglichkeit haben, die reservierten Mittel gleichermaßen zu nutzen.

Die Höhe des Basiskontos wird jährlich vom Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalens festgelegt und auf die einzelnen Ressorts verteilt. Maßgebliche Faktoren für die Verteilung sind dabei Größe und Struktur des Ressorts.

Nach Durchführung des behördenspezifischen Angebots (bei mehrteiligen Seminaren, nach Durchführung des ersten Teils) werden die Kosten mit dem Basiskonto verrechnet. Auf Wunsch ist eine Zahlung per Rechnung möglich. Wählen Sie in diesem Fall spätestens mit der Annahme des Angebots die Option „Rechnung“.   Überbuchungen des Basiskontos werden ebenfalls in Rechnung gestellt.

Abrechnung von Angeboten auf Abruf

Mit Spezial-Formaten, wie Coaching, Mentoring oder Konfliktmoderation, begleiten wir Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Behörden gezielt in besonders herausfordernden Situationen.

Die Abrechnung dieser Maßnahmen sowie des Angebots „Neu in der Schulaufsicht“ ist durch die Behörde wählbar. Entweder erfolgt die Bezahlung über das jeweilige Basiskonto oder auf Rechnung.

So erreichen Sie Ihr Basiskonto

Die Verwaltung der Basiskonten obliegt den einzelnen Ressorts. Deren Budgetverantwortliche haben die Möglichkeit, den Stand des Basiskontos einzusehen.

Das dafür benötigte Programm wird über IT.NRW bereitgestellt. Den Zugriff darauf richten gerne wir für Sie ein. Über die Kurzanleitung zur Basiskontenverwaltung erfahren Sie Schritt für Schritt, wie Sie Ihr Basiskonto einsehen können.

Ihr Kontakt für Fragen zum Seminarbudget

Porträt Christian Stöttelder
Christian Stöttelder
Fachbereichsleitung und Beauftragter des Haushalts