Seminarabrechnung
Die Zusammenarbeit und Abrechnung mit unseren aktiven Dozentinnen und Dozenten erfolgt auf Honorarbasis.
Honorargrundlage
Freiberufliche Dozentinnen und Dozenten erhalten eine Vergütung auf Basis der festgelegten Sätze des Ministeriums des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen.
Nebenamtliche Dozentinnen und Dozenten erhalten eine Aufwandsvergütung für die geleistete Tätigkeit auf Basis der Richtlinien über die Vergütung von Nebentätigkeiten bei der Ausbildung und Fortbildung des Innen- und Finanzministers. Die konkrete Höhe Ihres Honorars teilen wir Ihnen über das Beauftragungsschreiben mit.
Soweit nicht anders vereinbart, rechnen wir ganze Seminartage (= 8 Unterrichtseinheiten je 45 Minuten) ab. Mit dem vereinbarten Honorar sind alle zum Seminar gehörenden Leistungen zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung des Seminars abgegolten.
Abrechnung von zusätzlichen Aufwänden
Sollten neben den bereits genannten Leistungen zusätzliche Aufwände entstehen, ist eine vorherige Abstimmung mit der Fachbereichsleitung zwingend notwendig. Eine Abrechnung dieser Kosten ist nur möglich, wenn dies vom Fachbereich schriftlich (per E-Mail) bestätigt wurde und entsprechende Nachweise vorliegen.
Zu den zusätzlichen Aufwänden gehören:
Kosten für Vorgespräche und individuelle Konzeption
In einigen Fällen müssen von Ihnen ggf. noch Vorgespräche geführt, Seminare auf die Bedürfnisse der jeweiligen Behörde zugeschnitten und konzipiert oder bei Blended-Learning Seminaren Onlinephasen durchgeführt werden. Nach vorherige Absprache ist eine Abrechnung dieser Positionen möglich.
Anfahrtskosten
Neben dem Honorar erstatten wir die Kosten für die Fahrt am Anreise- und am Rückreisetag mit öffentlichen Verkehrsmitteln (2. Klasse) oder bei PKW-Nutzung (35 Cent pro Kilometer) analog zum Landesreisekostengesetz NRW. Die Übernahme weitere Kosten, z. B. für Taxi, Flüge oder Parkkosten, muss mit dem Fachbereich vorab abgestimmt werden.
Übernachtungskosten
Findet das Seminar im Hotel oder in der Fortbildungsakademie statt, ist bei mehrtägigen Seminaren für Sie ein Zimmer reserviert. Bitte sagen Sie uns frühzeitig Bescheid, wenn Sie einen Tag früher anreisen möchten – eine einfache Mail an den Fachbereich reicht aus.
Findet das Seminar in Behörden statt, stellen wir in der Regel keine Unterkunft. Die Buchung eines Einzelzimmers mit Frühstück erfolgt bei Bedarf durch die Dozierenden selbst. Nachweis und Abrechnung erfolgen in diesem Fall über die Reisekostenabrechnung bis zu einer Höhe von max. 90 €. In begründeten Ausnahmen kann auch ein höherer Preis erstattet werden. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Einzelvereinbarung oder dem Poolvertrag. Das für die Reisekostenabrechnung benötigte Formular finden Sie in ILIAS im Dozentenraum.
Rechnungsstellung
Für die Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen ist die Fortbildungsakademie von der Umsatzsteuer befreit. Rechnungen sind daher ohne Umsatzsteuer anzugeben. Gleiches gilt für besondere Veranstaltungsarten wie Coaching oder Konfliktberatungen. Umsatzsteuer fällt bei übergreifenden Konzeptentwicklungen oder der Erstellung nichtseminarbezogener Unterlagen an. Dies wird jeweils durch einen gesonderten Vertrag beauftragt, in dem auf die Umsatzsteuerpflicht hingewiesen wird.