Erhebung personenbezogener Daten

Information zur Erhebung Ihrer personenbezogenen Daten

Wir freuen uns, dass Sie ein Teil des FAH-Teams werden möchten. Auf dieser Seite informieren wir Sie zur Erhebung Ihrer personenbezogenen Daten (Art. 13, 14 Datenschutzgrundverordnung - DSGVO) und wie wir mit diesen Daten umgehen.

 

Für Fragen, die allein das Bewerbungsverfahren oder das Arbeitsumfeld der Stelle betreffen, wenden Sie sich bitte an die in der Ausschreibung genannten Kolleginnen und Kollegen. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg im Verfahren!

Verantwortlich ist die Fortbildungsakademie des Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen,

Mont-Cenis-Platz 1,

44627 Herne

Tel.: 02323/965-1000

Fax: 02323/965-1099

Internet: http://www.fah.nrw.de

E-Mail: poststelle[at]fah.nrw.de

Die Datenschutzbeauftragte der Fortbildungsakademie Frau Claudia Krämer erreichen Sie unter:

Tel.: 02323/965 - 1206,

Fax: 02323/ 965 - 1299,

E-Mail: datenschutzbeauftragte[at]fah.nrw.de

Sie haben sich bei uns beworben und uns erlaubt, Daten zu Ihrer Person zu verwenden. Das heißt, ab jetzt speichern wir die von Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen. Das müssen wir auch, denn wir wollen unsere Stellen mit den richtigen Bewerbern besetzen. Hierzu wollen Ihre Bewerbung sorgfältig prüfen und uns ein Bild von Ihnen machen und herausfinden, ob Sie zu uns und wir zu Ihnen passen.

Sie waren oder sind bereits im öffentlichen Dienst tätig oder beschäftigt und haben sich bei uns beworben? Dann werden wir mit Ihrem Einverständnis einen Blick in Ihre Personalakte werfen und für das Auswahlverfahren benötigte weitere Daten erheben.

Dies gilt sowohl für Bewerbungen auf konkrete Ausschreibungen als auch für Initiativbewerbungen.

Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Art. 88 DSGVO in Verbindung mit § 18 Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen.

Wir werden Ihre Daten ein Jahr speichern. Denn zum einen dauern gerade Verfahren mit vielen Bewerberinnen und Bewerbern länger als andere. Zum anderen wollen wir auf spätere Anfragen (zum Beispiel Anforderung von Unterlagen, Absagen und ähnliches) qualifiziert antworten können.

In Ausnahmefällen kann es sein, dass wir Ihre Daten länger als ein Jahr speichern müssen, beispielsweise im Rahmen arbeits- oder verwaltungsgerichtlicher Verfahren. Dann werden Ihre personenbezogen Daten nach dem Ende des gerichtlichen Verfahrens gelöscht.

Sie haben sich erfolgreich bei uns beworben? Dann freuen wir uns darauf, Sie bald bei uns willkommen zu heißen.

In diesem Fall werden wir Ihre Daten natürlich länger als ein Jahr speichern, nämlich für die Dauer des Beschäftigungsverhältnisses und sich daran anschließender gesetzlicher Aufbewahrungsfristen.

Wenn es soweit ist, müssen Sie weitere Daten ergänzen, beispielsweise Sozialversicherungsdaten. Wir müssen Ihre Daten auch an andere Stellen übermitteln, beispielsweise an Sozialversicherungsträger oder das Landesamt für Besoldung und Versorgung Nordrhein-Westfalen. Rechtsgrundlagen dafür sind Art. 6 Abs. 1 Ziff. f DSGVO sowie weitere gesetzliche Vorgaben, aus denen sich im Falle der Begründung von Dienstverhältnissen Speicherobliegenheiten ergeben. Das Recht der Personalaktenführung richtet sich nach § 50 Beamtenstatusgesetz und den §§ 83-90 des Landesbeamtengesetzes Nordrhein-Westfalen.

Sie haben jederzeit das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) darüber, welche Daten wir von Ihnen speichern. Auch steht Ihnen das Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO), auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO), auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO) oder auf Löschung (Art. 17 DSGVO) zu. Sollen wir Ihre Daten löschen, führt das zu einer Beendigung Ihres Bewerbungsverfahrens. Leider können wir Ihnen dann auch keine Auskünfte mehr erteilen.

Außerdem haben Sie jederzeit das Recht, in Bezug auf die Verarbeitung Ihrer personenbezogener Daten Widerspruch mit Wirkung für die Zukunft einzulegen (Art. 21 DSGVO). Auch der Widerspruch zur Verarbeitung Ihrer Daten führt zu einer Beendigung Ihres Bewerbungsverfahrens.

Nach Begründung eines Arbeitsverhältnisses reduziert sich das Recht zur Datenlöschung oder Einschränkung der Verarbeitung. Gesetzliche und/oder vertragliche Regelungen zur Dokumentation und Archivierung genießen Vorrang vor Löschungswünschen.

Die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung im Beschäftigtenkontext ist Art. 88 DSGVO in Verbindung mit § 18 des Datenschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen.

Zur Wahrnehmung Ihrer Rechte können Sie sich im Übrigen auch an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes Nordrhein-Westfalen (Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf, Telefon: 0211/38424-0, Fax: 0211/38424-10, E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de) als Aufsichtsbehörde wenden.