Intranet - Hinweise zum Regelungskataster
Hinweise
Aus Gründen der Einheitlichkeit werden die in den Regelungs- und Prozesskatastern der Fortbildungsakademie aufgelisteten Dokumente nach festen durch die Informationssicherheit definierten Standards benannt.
Die Regelungen haben verschiedene Kürzel
NRW sind landesweite Regelungen
IMGB sind Regelungen im Geschäftsbereich des Innenministeriums
FAH sind akademieweite Regelungen, die das ganze Haus betreffen
LTG sind Regelungen, die die Zusammenarbeit im Leitungsteam betreffen
STA sind Regelungen, die den Stab der Akademieleitung betreffen
FB1 sind Regelungen, die den Fachbereich 1 betreffen
FB2 sind Regelungen, die den Fachbereich 2 betreffen
FB3 sind Regelungen, die den Fachbereich 3 betreffen
FB4 sind Regelungen, die den Fachbereich 4 betreffen
FB5 sind Regelungen, die den Fachbereich 5 betreffen
FBE sind Regelungen, die die Fachbereiche 1 bis 5 betreffen
MuO sind Regelungen, die den Fachbereich Medien und Organisation betreffen
ZDI sind Regelungen, die den Fachbereich Zentrale Dienste betreffen
FP für Führungsprozesse
KP für Kernprozesse
SP für Supportprozesse
DA sind Dienstanweisungen
KN sind Konzepte
DV sind Dienstvereinbarungen zwischen Akademieleitung und Personalvertretung
VL sind Vorlagen, die auf Basis einer Dienstanweisung oder Dienstvereinbarung erstellt wurden
Alle Dokumente und Prozesse erhalten eine eindeutige Nummer, über die die Regelung/der Prozess aufgefunden werden kann.
Qualitätsstandards
Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen und Prozessbeschreibungen sind nur so aktuell, wie sie gepflegt werden. In der Fortbildungsakademie werden Dienstanweisungen und Dienstvereinbarungen automatisch überprüft, wenn hierfür ein aktueller Anlass (z.B. eine Organisationsänderung) vorliegt. Darüber hinaus werden Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen und Prozessbeschreibungen spätestens nach 2 Jahren von der Organisationsabteilung auf Aktualität geprüft, bzw. diese legt die jeweilige Anweisung oder Beschreibung der zuständigen Organisationseinheit zur Prüfung vor. Bei Regelungen zur Informationssicherheit gibt es mit dem Innenministerium abgestimmte abweichende Zeitrahmen.